Modalitäten


Allgemeines

Die Kosten für Psychotherapie und Pferde- / Tiergestützte Therapie und Coaching betragen 100,- € für eine Sitzung von etwa 65 Minuten. Im begründeten Ausnahmefall kann ein geringerer Preis vereinbart werden. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf an. Unter Umständen anfallende Fahrtkosten (z.B. bei Hausbesuchen) werden mit 70 Cent pro Kilometer berechnet.

Meine Praxis ist nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen. Ich rechne direkt mit dem Klienten (immer m/w/d) ab. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben oder privat versichert sind, werden die Kosten unter Umständen und je nach Vertrag vollständig, teilweise oder bis zu einem bestimmten Betrag von Ihrer Versicherung erstattet. Klären Sie dies bitte vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung ab. Das Erstattungsverfahren ist mit der Krankenversicherung in Eigenregie durchzuführen. Etwaige Differenzen zwischen erstattungsfähigen Beträgen nach Gebührenverzeichnis und dem vereinbarten Honorar sind vom Patienten zu tragen. Auch als gesetzlich Versicherter kann es sinnvoll sein, sich bei Ihrer Krankenkasse über etwaige Ausnahmen zu informieren und zu erfragen, ob bestimmte Heilpraktikerleistungen möglicherweise doch übernommen werden. Das Honorar ist unabhängig vom Ergebnis etwaiger Erstattungsverfahren durch Versicherung oder Beihilfe in voller Höhe vom Klienten zu begleichen. Das Honorar wird unmittelbar fällig und ist innerhalb einer Woche zu zahlen an:

Dorothea Goetz
IBAN: DE70500310001062780009
BIC: TRODDEF1XXX
Triodos Bank

Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar im Anschluss an die Sitzung in bar gegen Quittung zu zahlen.

Telefon- oder Online Beratungen sind nach Absprache möglich und werden mit einem Sitzungshonorar von 100,- € für 65 Minuten berechnet. Bei Telefon- oder Online-Sprechstunde ist die Sicherheit der gewählten Kanäle seitens der Praxis nicht zu gewährleisten. Die Praxis kann nicht regresspflichtig gemacht werden kann, sollte es aufgrund von Sicherheitslücken zu unbefugtem Informationsfluss durch Dritte kommen.

Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, sagen Sie diesen bitte spätestens 48 Stunden vorher telefonisch (0157 70488478) oder per Mail (praxis@dorothea-goetz.de) ab. Bei kurzfristigerer Absage bin ich berechtigt eine Ausfallgebühr von 70,- Euro geltend zu machen.

Das Erstellen von Berichten, Bescheinigungen und Anträgen für Versicherungen wird mit einem Stundensatz von 80,- € berechnet.

Der Klient hat die Praxis und die involvierten Personen wahrheitsgemäß und vollumfänglich, zutreffend und aktuell über alle Faktoren zu informieren, die seinen körperlichen und geistigen Zustand betreffen, sowie über seine Lebensumstände und andere Behandlungen / Beratungen. Im Falle falscher, verschwiegener oder unvollständiger Angaben oder bei Nichtbefolgung von Anweisungen kann eine angemessene Leistung durch die Praxis nicht erfolgen oder sich der Zustand des Klienten verschlechtern. Soweit zulässig, ist die Praxis von der Verantwortung für die sich hierdurch ergebende Verschlechterung des Gesundheitszustands und Nebenfolgen freigestellt.

Der Klient ist zur Mitwirkung an seiner Genesung verpflichtet und berichtet über Umstände, die ihn daran hindern. Wenn eine Mitwirkung nicht erfolgt und diesbezüglich nicht gesprochen wird, so ist der Behandlungserfolg nicht möglich. Soweit zulässig, ist die Praxis von der Verantwortung für die sich hierdurch ergebende Verschlechterung des Gesundheitszustands und Nebenfolgen freigestellt.

Psychotherapie ersetzt keine körperliche Untersuchung oder Behandlung durch einen Arzt. Bei entsprechenden Beschwerden begeben Sie sich bitte in ärztliche Behandlung. Die in dieser Praxis angebotene Therapie kann eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzen. Bei Bedarf ist ärztlicher Rat einzuholen. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie Medikamente nehmen und informieren Sie mich bei Änderungen.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie darf ich keine Krankschreibungen / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen und keine Medikamente oder Heilmittel verordnen.

Im Rahmen körperorientierter Therapie kann es manchmal sinnvoll werden, bestimmte therapeutische Berührungen z.B. zur besseren Regulation des Nervensystems durchzuführen. Diese werden in aller Regel vorher mit dem Klienten abgesprochen und dienen ausschließlich der psychotherapeutischen Intervention. Auf Wunsch des Klienten werden sie jederzeit sofort beendet.

Ich unterliege der Schweigepflicht und darf ohne Ihre ausdrückliche, schriftliche Zustimmung keine Informationen weitergeben. Die Informationsweitergabe gegenüber Leistungsträgern oder Familienangehörigen bedarf der Schweigepflichtentbindung durch den Klienten. Ihre Daten werden, wie in der Datenschutzvereinbarung erklärt, vertraulich behandelt. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag stimmt der Klient der Datenspeicherung und –verarbeitung zu. Änderungen der persönlichen Daten sollten mitgeteilt werden, um die Aktualität zu gewährleisten. Auf Wunsch ist dem Klienten Einblick in die personenbezogenen Daten zu gewähren.

Der Behandlungsvertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten beendet werden.


Besondere Hinweise zu Pferde- / Tiergestützten Sitzungen

Erfahrung mit Pferden oder anderen Tieren ist für die Therapie nicht erforderlich. Bei der Pferdegestützten Arbeit steht nicht das Reiten im Vordergrund, sondern das jeweilige Anliegen und die persönliche Entwicklung des Klienten. Die Pferde werden als Co-Therapeuten in den Prozess mit eingebunden. Wenn es das Anliegen unterstützt und auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Klient auch mehr oder weniger Zeit der Stunden auf dem Pferd verbringen. Zu den sonstigen Voraussetzungen zählen z.B. gesundheitliche Aspekte / Ausschluss von Kontraindikationen. Wenn Sie oder Ihr Kind unter einer schweren Allergie gegenüber bestimmten Tieren oder Pflanzen leiden oder aus einem anderen Grund körperlich eingeschränkt sind, fragen Sie bitte vor der Teilnahme Ihren Arzt, ob eine Pferde- / Tiergestützte Therapie für Sie oder Ihr Kind in Frage kommt. Es muss aber z.B. auch ein Pferd verfügbar sein, das von seiner Größe und seinem Temperament zum Klienten passt. Es besteht kein Anspruch seitens des Klienten während der Stunden auf einem der Pferde sitzen zu dürfen.

Bei allen Einheiten auf dem Pferd ist ein passender Helm mit Vierpunktbefestigung zu tragen und eine bequeme Hose, am besten ohne Innennähte. Bei der Pferdegestützten Therapie müssen die Teilnehmer feste Schuhe und dem Wetter angepasste Kleidung tragen. Da es keine Reithalle gibt, finden die Stunden in aller Regel im Freien statt. Handschuhe sind unter Umständen von Vorteil. Das Tragen unpassender Kleidung kann dazu führen, dass die Stunde nicht wie geplant stattfinden kann. Die Sitzungen finden bei (fast) jedem Wetter statt. Bei zu schlechtem Wetter bleiben wir im Stall oder arbeiten im Bauwagen, der zu diesem Zweck auf der Wiese steht.

Inhalte der Pferde- / Tiergestützten Arbeit können ganz unterschiedlich sein und werden individuell an die Belange des Klienten angepasst. Mögliche Inhalte sind z.B. das Beobachten der Tiere in der Gruppe, Putzen, verschiedene Führübungen auf dem Platz oder im Gelände aber auch Stallarbeit u.ä.

Die Pferdegestützten Sitzungen finden entweder auf dem Grundstück der Therapeutin (Weiden, Paddock, Stall, Sandplatz) oder im näheren Umfeld statt. Tiergestützte Sitzungen mit Kaninchen oder Hühnern finden im Garten der Therapeutin, Sitzungen mit den Schnecken im Praxisraum statt.

Der Aufenthalt auf dem Grundstück und die Teilnahme an der Pferde-/ Tiergestützten Sitzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Böden können je nach Wetter trocken, nass, matschig, vereist oder auch knubbelig und uneben sein. Es gibt keinen Winterdienst oder ähnliches. Das Betreten des Geländes ist nur gemeinsam mit dem Anbieter und nur zu den vereinbarten Zeiten erlaubt.

Bei Kindern und Jugendlichen beginnt die Aufsichtspflicht mit Beginn der vereinbarten Stunde und endet mit deren Ablauf. Geschwisterkinder sind so zu beaufsichtigen, dass sie den Ablauf der Stunden nicht stören.

Filmen oder Fotografieren ohne vorherige Genehmigung ist nicht erlaubt.

Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.

Rauchen und Alkohol sind auf dem gesamten Gelände verboten.

Bei allen Interaktionen mit dem Tier wird die Therapeutin anwesend sein und hat das Recht, eine Übung jederzeit abzubrechen – dies dient zum Schutz aller Beteiligten. Den Anweisungen der Therapeutin ist daher immer Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Weisungen oder Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen kann die Sitzung mit dem Tier vorzeitig beendet werden. Es ist dann möglich, ohne Tiere weiterzuarbeiten. Wenn dies nicht erwünscht ist, werden keine Gebühren erstattet.

Die eingesetzten Tiere sind einen respektvollen und tiergerechten Umgang gewöhnt. Mit Ihrer Unterschrift / Teilnahme verpflichten Sie sich, die Tiere respektvoll zu behandeln, sie nicht zu ärgern, zu schlagen, anzubrüllen oder sonstige, gegen sie gerichtete Aktionen zu unternehmen. Die Tiere dürfen (außer im Rahmen der Therapie) nicht gefüttert werden und nur nach vorheriger Erlaubnis durch den Anbieter und gegenseitiges Kennenlernen angefasst werden. Unangebrachtes Füttern birgt viele Gefahren und kann z.B. die Tiere krank machen, zu Auseinandersetzungen führen, zum Betteln, Drängeln oder Beißen animieren.

Obwohl die eingesetzten Tiere den Umgang mit unterschiedlichen Menschen gewohnt sind, kann ein Restrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ein Pferd ist z.B. ein Fluchttier und kann, wenn es sich erschrickt, unvorhergesehen oder wild reagieren. Aber auch ein Huhn kann picken oder kratzen, Kaninchen können beißen oder kratzen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie sich dieses Restrisikos bewusst sind und die Verantwortung für sich selbst / Ihr Kind tragen. Eine Haftung der Therapeutin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und maximal bis zur Höhe des Teilnahmehonorars begrenzt in Bezug auf „sonstige Schäden" (die nicht aus Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper resultieren).


Möglichkeiten zur Kostenübernahme bei Pferdegestützter Therapie

Tiergestützte Therapie ist in der Regel privat zu bezahlen. In einigen Fällen kann insbesondere die Pferdegestützte Therapie von der Pflegekasse, dem Sozialamt oder dem Jugendamt übernommen werden oder durch Vereine oder Stiftungen unterstützt werden. Verschiedene Möglichkeiten zur Kostenübernahme sind nachfolgend beschrieben.

Vereine und Stiftungen
Einige Vereine oder Stiftungen finanzieren oder unterstützen Pferdegestützte Therapie über Spendengelder. Der Kontakt zu den entsprechenden Einrichtungen muss durch den Klienten bzw. dessen Erziehungsberechtigen hergestellt werden.

Pflegekasse
In bestimmten Fällen können Pferdegestützte Interventionen als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung verstanden werden. Dann kann sie nach einem entsprechenden Pflegegutachten nach §45b SGB XIII abgerechnet werden.

Jugendamt
Liegt ein ärztliches Gutachten vor und besteht ein Förderbedarf, kann beim Jugendamt ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden. Die Reittherapie wird in diesen Fällen als Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII herangezogen.

Sozialamt
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung.

Grundsätzlich ist die Pferdegestützte Therapie eine freiwillige Leistung der Kostenträger. Es besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten.

Jedem Antrag auf Kostenübernahme sind eine ärztliche Verordnung, eine therapeutische / pädagogische Stellungnahme und Ausführungen zu den Zielen der Pferdegestützten Interventionen / Reittherapie beizufügen.

Bei Bedarf unterstütze ich Sie gerne bei der Antragsstellung.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf